Turnen - Start in den Herbst mit Hygienekonzept
von
Bastian Stahl
in
Turnen,
Verein
Mittwoch, 9. September 2020 um 10:43
Nach langer Corona-Pause läuft beim SV Marienstein das Übungsangebot für Turnen/Gymnastik im September wieder hoch. Für die Hallen wurde mit Unterstützung der Schulen ein Hygienekonzept aufgestellt. Es können sich aufgrund von Regierungsvorgaben hinsichtlich Corona weitere Änderungen ergeben. Fragen beantwortet Abteilungsleiterin Lilo Adlkofer unter Telefon (08421) 7999.
Das Wichtigste in Kürze:
- Der Mindestabstand von 1,5m ist einzuhalten
- Desinfektionsmittel am Zugang zur Sportanlage vorhanden
- Dokumentation der Kontaktdaten über Formular
- Regelmäßiges Lüften der Halle
- Eigene Matte ist mitzubringen
- Duschen und Umkleiden bleiben zugesperrt. Teilnehmer erscheinen in Sportkleidung.
Hygienekonzept des SV Marienstein für den Übungsbetrieb Indoor und Outdoor der Abteilung Gymnastik/Turnen
Organisatorisches
- Durch Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
- Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurden die Übungsleiter über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
- Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.
Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
- Wir weisen unsere Mitglieder auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich hin.
- Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
- Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
- Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt.
- Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen) gilt eine Maskenpflicht – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich.
- Sportgeräte werden möglichst nicht genutzt. Werden Sportgeräte (Kleingeräte und Großgeräte) des Vereins oder der Halle genutzt, sind diese Geräte für die darauffolgende Übungsgruppe für die Nutzung ausgeschlossen oder werden vor und nach der Nutzung desinfiziert.
- Für den Übungsbetrieb sind eigene Matten mitzubringen.
- In den eigenen sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt. Die Organisation hierfür in den Hallen erfolgt in Absprache mit dem jeweiligen Vermieter.
- Die Indoorsportanlagen werden spätestens alle 60 Minuten so gelüftet, dass ein ausreichender Frischluftaustausch stattfinden kann. Dazu werden die zur Verfügung stehenden Lüftungsanlagen verwendet.
- Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten der einzelnen Übungsstunden werden dokumentiert.
- Für Übungspausen stehen ausreichend gekennzeichnete Flächen zur Verfügung, die im Anschluss gereinigt werden.
- Unsere Mitglieder werden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften Masken im Fahrzeug zu tragen sind.
- Während der Übungseinheiten sind Zuschauer untersagt.
- Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.
- Sämtliche Übungseinheiten werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können.
Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage
- Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
- Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.
- Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
- Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände.
- Vor Betreten der Sportanlage ist ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.
Zusätzliche Maßnahmen im Outdoorsport
- Zur Verletzungsprophylaxe wurde die Intensität der Sporteinheit an die Gegebenheiten (längere Trainingspause der Teilnehmenden) angepasst.
- Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
Zusätzliche Maßnahmen im Indoorsport
- Die Trainingsdauer wird pro Gruppe auf max. 60 Minuten beschränkt.
- Zwischen den Übungsgruppen (i.d.R. während der Pause) wird mind. 15 Minuten vollumfänglich gelüftet, um einen ausreichenden Luftaustausch gewährleisten zu können.
- Vor und nach dem Training gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände (speziell auch im Indoorbereich).
- Zur Verletzungsprophylaxe wurde die Intensität der Sporteinheit an die Gegebenheiten (längere Trainingspause der Teilnehmenden) angepasst.
- Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
Zusätzliche Maßnahmen in Umkleiden und Duschen
- Die Umkleiden und Duschen bleiben versperrt. Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, in Sportkleidung zu erscheinen.
Links
Bayerisches Innenministerium https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/
Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/
Bayerischer Landes-Sportverband (BLSV) https://bayernsport-blsv.de/coronavirus/
Deutscher Turner-Bund (DTB) https://www.dtb.de/index.php?id=4187
Hinweise
Haftungshinweis
Die Frage zu einer möglichen Haftung beschäftigt in der aktuellen Situation viele Vereine. Der Bayerische Landes-Sportverband als Dachorganisation des organisierten Sports in Bayern äußert sich hierzu wie folgt:
Übertragen auf die gegenwärtige Situation wird daher seitens der Vereine bzw. des Vorstandes zu fordern sein, dass die behördlichen Auflagen (wie auch immer sie ausfallen werden) nicht nur an Mitglieder/Dritte kommuniziert, sondern diese auch tatsachlich wie von staatlicher Seite gefordert umgesetzt werden und zudem auch ein entsprechender Kontrollmechanismus eingeführt wird, der die Einhaltung dieser Vorgaben sicherstellt.
Die Kommunikation der zu ergreifenden Maßnahmen verbunden mit der Aufforderung zur Einhaltung kann dabei z.B. durch Aushang auf der Anlage, Anschreiben an die Mitglieder, Veröffentlichung auf der Homepage etc. erfolgen. Weiter sind die staatlich angeordneten Auflagen tatsächlich penibel umzusetzen. Ferner muss im Rahmen von Training und Wettbewerben eine Überwachung der Einhaltung der Verhaltensregeln installiert werden (z.B. Anhalten der Trainer auf die Einhaltung der Regeln zu achten, Bestellung Sicherheitsbeauftragter o.a.).
Gerade im Hinblick auf die Umsetzung und Überwachung der staatlich angeordneten Maßnahmen besteht für den Vorstand die Möglichkeit der Delegation, z.B. auf einen Sicherheitsbeauftragten. Etwaige Pflichtverletzungen eines solchen musste sich der Vorstand nur dann zurechnen lassen, wenn der Sicherheitsbeauftragte nicht ordnungsgemäß ausgewählt wurde (insbesondere was die notwendige Zuverlässigkeit betrifft) oder dessen Tätigkeiten seitens des Vorstandes nicht hinreichend überwacht wurden.
Soweit die staatlichen Vorgaben umgesetzt und ordnungsgemäß überwacht werden, dürfte für keinen der Beteiligten ein Haftungsrisiko bestehen.
Quelle: https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/FAQ_Coronavirus_Auswirkungen_BLSV.pdf
Rechtliches
Die vorherigen Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden oder Eigentümer bzw. Betreiber der Sportstätte weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können. Prüfen Sie dies bitte regelmäßig. Diese sind stets vorrangig und von den Vereinen zu beachten.
- Verfasser:
- Bastian Stahl
- Datum:
- Mittwoch, 9. September 2020 um 10:43
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